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Wer möchte nicht gerne in diesem Umfeld leben und arbeiten! Für die meisten bleibt arbeiten in Thailand jedoch eine Beschäftigung wie in Deutschland auch.
Entspannt arbeiten in der Hängematte? Einige haben sich diesen Traum erfüllt.
Für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis/Arbeitsgenehmigung in Thailand benötigen Ausländer ein "Non-Immigrant Visum Type B" oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis "Residence Permit". Das "non-immigrant visa" muß vor der Einreise nach Thailand von einer Botschaft oder einem Konsulat im Ausland erteilt werden. Ein Business Visum für Thailand, ist jedoch noch keine Arbeitsgenehmigung.
Für eine Arbeitsaufnahme in Thailand bedürfen Ausländer einer Arbeitsgenehmigung (Work Permit). Diese wird Ausländern allerdings nur dann erteilt, wenn dieser über eine in Thailand gefragte Qualifikation verfügt, welche auf dem thailändischem Arbeitsmarkt nicht verfügbar ist.
In Thailand sind viele Tätigkeiten zum Schutz des thailändischen Arbeitsmarkts für Ausländer nicht erlaubt. Hauptsächlich geschützt sind in der Regel alle Arten von Handwerk und Handarbeit.
Zur vollständigen Liste "Verbotene Tätigkeiten in Thailand" geht es hier!
Den Antrag für eine Arbeitsgenehmigung ( Workpermitt für Thailand ) kann nur der künftige Arbeitgeber stellen.
Der Arbeitgeber hat im Antrag zu begründen, warum eine Anstellung eines Ausländers anstatt einer thailändischen Person angestrebt wird.
Die erfolgreiche Erteilung der Arbeitserlaubnis ist also davon abhängig, daß die ausstellende Behörde zu dem Schluss kommt, dass kein Thai diese Tätigkeit ebenso gut ausführen kann. Um dem etwas nachzuhelfen, werden öfters vom Arbeitgeber Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeits-Bezeichnungen benutzt, die von der tatsächlichen Tätigkeit etwas abweichen.
Mehr Einzelheiten sind im "Alien Employment Act" geregelt ( "Alien's Act BE 2521" ).
Eine Arbeitserlaubnis in Thailand ist nur solange gültig, wie das Visum gültig ist. Die Arbeitserlaubnis wird in der Regel beschränkt auf eine bestimmte Tätigkeit an einem bestimmten Ort erteilt.
Werden verschiedene Tätigkeiten ausgeübt, auch beim gleichen Arbeitgeber, so muß für jede weitere Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.
Diese wird dann in das ursprüngliche Dokument eingetragen.
Die Arbeitserlaubnis erlischt bei Wechsel des Arbeitsplatzes, auch im Falle eines Wechsels im gleichen Unternehmen.
Investoren mit ausreichendem Investitionsumfang wird durch das Board of Investment (BOI) die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal jedoch erleichtert.
..Die Erlaubnis wird jedoch erst nach der Einreise mit dem gültigem Visum" erteilt.
Offizielles Company Registration Zertifikat Gewerbeanmeldung und (Gewerbeerlaubnis)
Details des Geschäftsbetriebes - Standort des Unternehmens usw.
Offizielle Liste der Teilhaber (Aktionäre)
VAT/Tax Zertifikat - Mehrwertsteuer Registrierung (Por Por 20)
Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung und Gewerbesteuer (Por Ngor Dor 50 und Por Ngor Dor 30) im letzten Jahr
Firma des Arbeitgebers erfordert ein eingetragenes Gesamtkapital von Minimum 2 Millionen Baht pro angestellten Ausländer.
Arbeiten in Thailand ohne gültige Arbeitserlaubnis oder die Ausübung einer Tätigkeit, welche nicht in der Arbeitserlaubis eingetragen ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten und/oder einer Geldstrafe bis zu 5.000 Baht geahndet.
Wer eine Tätigkeit in Thailand ausübt, die nur von Thailändern ausgeübt werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und/oder einer Geldstrafe bis zu 100.000 Baht bestraft.
Eine Arbeitsaufname vor Erteilung der Arbeitserlaubnis ist auf jeden Fall zu vermeiden.
(Auch ein laufender Antrag schützt nicht vor Strafe).
Die Arbeitserlaubnis oder eine gute Kopie sollte immer am Arbeitsplatz aufbewahrt werden
(Kontrollen durch die Immigrationsbehörde werden meist ohne vorherige Anmeldung durchgeführt).
Bei einer Ausreise auf jeden Fall ein Re-Entry-Permit beantragen, ansonsten muß bei Wiedereinreise die Arbeitserlaubnis erneut beantragt werden. Die Re-Entry Permit kann vor der Ausreise auch bei der Immigration am Airport beantragt werden( Paßbilder und Kopien bereithalten).
Auch in Thailand gibt es ein Arbeitsschutzgesetz (Regelung der Rechte thailändischer Arbeitnehmer) - Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Feiertagen. Die Tages-Arbeitszeit beträgt momentan 8 Stunden und 48 Stunden pro Woche.
Nähere Informationen auf der Webseite des thailändischen Arbeitsministeriums.
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Gold- oder Silberschmied, Verarbeitung anderer wertvoller Materialien
Herstellung von Bronzewaren
Herstellung thailändischer Puppen
Herstellung von Matratzen oder Polsterdecken
Herstellung von Kollektenschalen
Manuelle Herstellung von Seidenprodukten
Herstellung von Buddhastatuen oder Bildern
Herstellung von Messern
Herstellung von Papier- oder Stoffschirmen
Schuhmacher
Hutmacher
Maklertätigkeit und Vermitlung (im internationalen Geschäft zulässig)
Schneider
Herstellung von Keramik
Manuelle Zigrettenherstellung
Jurist
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Seidenherstellung in Hanbdarbeit
Schriftsätzer für Thaischrift
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Touristenführer oder Reiseagent
Architekt
Hoch oder Tiefbauingenieur
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